Rechtsprechung
VG Braunschweig, 01.02.2005 - 6 A 503/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 10 Abs. 3; AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 60 Abs. 7; AufenthG § 25 Abs. 4
Aufenthaltserlaubnis, abgelehnte Asylbewerber, Ausreisehindernis, Serbien und Montenegro, Kosovo, Freiwillige Ausreise, Zumutbarkeit, Allgemeine Gefahr, Extreme Gefahrenlage, Roma, Ashkali, dringende humanitäre Gründe
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01
Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine …
Auszug aus VG Braunschweig, 01.02.2005 - 6 A 503/04
Solche Gefahren sind bei der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG regelmäßig nur bei Entscheidungen über einen generellen Abschiebestopp nach § 60a AufenthG zu berücksichtigen mit der Folge, dass in der Regel auch eine konkrete erhebliche Gefahr nicht unter den Anwendungsbereich des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG fällt, wenn diese Gefahr zugleich einer Vielzahl anderer Personen im Zielstaat droht (BVerwG, Urt. vom 12.07.2001, NVwZ 2002, 101 m.w.N.). - BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 14.00
Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltszweck; …
Auszug aus VG Braunschweig, 01.02.2005 - 6 A 503/04
Eine solche Härte setzt voraus, dass es dem Ausländer wegen einer besonderen, für andere Ausländer in der vergleichbaren Lage nicht gegebenen Situation nicht zuzumuten wäre, das Bundesgebiet zu verlassen (BVerwG, Urt. vom 19.09.2000, DVBl 2001, 223).